Wenn Standorte neu vergeben oder Betreiber ausgetauscht werden, stellt sich schnell eine zentrale umsatzsteuerliche Frage: Liegt eine steuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen vor oder ist es doch ein steuerbarer Vorgang? Für die Praxis macht das einen erheblichen Unterschied. Ein aktuelles BMF-Schreiben sorgt hier für Klarheit.
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