Die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz für Speisen bringt auf den ersten Blick Entlastung, im Alltag jedoch neue Abgrenzungsprobleme. Denn während Speisen vor Ort nun wieder mit 7 Prozent besteuert werden, bleiben Getränke bei 19 Prozent. Kombiangebote müssen daher zwingend aufgeteilt werden. Worauf es jetzt bei Kalkulation und Kasse ankommt.
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