Zurück zu 7 Prozent - Entlastung oder alte neue Steuerfalle?

Foodservice I Februar 2026

02.04.2026

Die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz für Speisen bringt auf den ersten Blick Entlastung, im Alltag jedoch neue Abgrenzungsprobleme. Denn während Speisen vor Ort nun wieder mit 7 Prozent besteuert werden, bleiben Getränke bei 19 Prozent. Kombiangebote müssen daher zwingend aufgeteilt werden. Worauf es jetzt bei Kalkulation und Kasse ankommt.

Weitere interessante Artikel
Zum Privatvermögen gehörende Grundstücke können steuerfrei veräußert werden, wenn die 10-jährige...
Seit Jahren schon verschärft die Finanzverwaltung den Druck auf bargeldintensive Branchen wie die der...
Gerade in der Gastronomie ist das Thema Trinkgelder ein Dauerbrenner. Während Trinkgelder an den Gastronomen bei diesem zu dessen steuerpflichtigen Einnahmen zählen, sind Mitarbeitertrinkgelder grundsätzlich lohnsteuerfrei. Doch wie zeichnet man das Ganze korrekt auf, auch bei Kartenzahlung, damit es in einer Prüfung n

Zurück zu 7 Prozent - Entlastung oder alte neue Steuerfalle?

Foodservice I Februar 2026
Veröffentlichung
02.04.2026

Zurück zu 7 Prozent - Entlastung oder alte neue Steuerfalle?

Foodservice I Februar 2026

Die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz für Speisen bringt auf den ersten Blick Entlastung, im Alltag jedoch neue Abgrenzungsprobleme. Denn während Speisen vor Ort nun wieder mit 7 Prozent besteuert werden, bleiben Getränke bei 19 Prozent. Kombiangebote müssen daher zwingend aufgeteilt werden. Worauf es jetzt bei Kalkulation und Kasse ankommt.