Gerade in der Gastronomie ist das Thema Trinkgelder ein Dauerbrenner. Während Trinkgelder an den Gastronomen bei diesem zu dessen steuerpflichtigen Einnahmen zählen, sind Mitarbeitertrinkgelder grundsätzlich lohnsteuerfrei. Doch wie zeichnet man das Ganze korrekt auf, auch bei Kartenzahlung, damit es in einer Prüfung nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt?
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