Aufzeichnung von Trinkgeldern: Pflicht oder Ausnahme?

Foodservice | Mai 2025

26.05.2025 — zuletzt aktualisiert: 30.05.2025

Gerade in der Gastronomie ist das Thema Trinkgelder ein Dauerbrenner. Während Trinkgelder an den Gastronomen bei diesem zu dessen steuerpflichtigen Einnahmen zählen, sind Mitarbeitertrinkgelder grundsätzlich lohnsteuerfrei. Doch wie zeichnet man das Ganze korrekt auf, auch bei Kartenzahlung, damit es in einer Prüfung nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt?

Weitere interessante Artikel
Seit Jahren schon verschärft die Finanzverwaltung den Druck auf bargeldintensive Branchen wie die der...
Die Systemgastronomie steht vor großen Herausforderungen. Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn...
Mal schnell den Einkauf erledigen? Alles zu den Aufzeichnungspflichten bei Warenentnahmen für den privaten Bedarf.

Aufzeichnung von Trinkgeldern: Pflicht oder Ausnahme?

Foodservice | Mai 2025
Veröffentlichung
26.05.2025 — zuletzt aktualisiert: 30.05.2025

Aufzeichnung von Trinkgeldern: Pflicht oder Ausnahme?

Foodservice | Mai 2025

Gerade in der Gastronomie ist das Thema Trinkgelder ein Dauerbrenner. Während Trinkgelder an den Gastronomen bei diesem zu dessen steuerpflichtigen Einnahmen zählen, sind Mitarbeitertrinkgelder grundsätzlich lohnsteuerfrei. Doch wie zeichnet man das Ganze korrekt auf, auch bei Kartenzahlung, damit es in einer Prüfung nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt?