Gastronomen haben es gut. Ist der Hunger groß und der heimische Kühlschrank leer, müssen sie sich nicht erst zum nächsten Supermarkt bemühen, sondern können sich vor Ort im eigenen Unternehmen bedienen. Doch diese Warenentnahmen müssen natürlich entsprechend aufgezeichnet und versteuert werden. Um Unternehmern das Ganze etwas zu erleichtern, gestattet die Finanzverwaltung den Ansatz bestimmter Pauschalen.
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