Ein Restaurantbesuch mit Geschäftspartnern ist schnell organisiert, steuerlich aber nur abziehbar, wenn jedes Detail stimmt. Das BMF hat die Nachweispflichten für Bewirtungskosten an E-Rechnung, TSE-Kassenbeleg und digitale Archivierung angepasst und die Anforderungen deutlich verschärft. Auch Gastronomen geraten in die Pflicht.
Wir sind für Sie da!
Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie suchen oder noch Fragen zum Artikel oder zu ETL ADHOGA? Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.