Bonus-Apps und digitale Stempelkarten sind in der Gastronomie längst Standard. Steuerlich wird es jedoch schnell komplex, besonders bei Gratisartikeln und unterschiedlichen Steuersätzen. Ein aktuelles EuGH-Urteil rückt die Praxis zusätzlich in den Mittelpunkt. Entscheidend ist, wie Einlösungen, Rabatte und offene Ansprüche dokumentiert werden.
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