Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat den Weg frei gemacht. Kommunen dürfen Steuern auf Einwegverpackungen erheben. Was als lokales Modell begann, entwickelt sich nun rasant weiter. Immer mehr Städte prüfen eigene Regelungen oder setzen sie bereits um. Für Gastronomiebetriebe bedeutet das steigende Kosten, neue steuerliche Fragen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
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