Steuertipp zum 23. Dezember

Verjährung offener Forderungen vermeiden

23.12.2024

Haben auch Sie säumige Zahler und noch offene Forderungen aus 2021? Dann sollten Sie prüfen, ob eine drohende Verjährung zum Jahresende mit einem gerichtlichen Mahnverfahren hinausgeschoben werden kann. Im Geschäftsalltag gilt in der Regel eine 3-jährige Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem ein Anspruch auf Tun oder Unterlassen entstanden ist. Damit verjähren zum 31. Dezember 2024 alle offenen Forderungen aus 2021, bei denen kein gerichtliches Mahnverfahren, keine Klage oder kein Schuldanerkenntnis vorliegt. Bestehen Forderungen aus sogenannten Dauerschuldverhältnissen, wie es z. B. Mietverhältnisse sind, ist die Verjährung für jeden einzelnen Anspruch zu prüfen. Bestehen Unsicherheiten im Umgang mit drohenden Verjährungen, sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Weitere interessante Artikel
Steuertipp: Buchungsbelege müssen künftig nur noch acht statt bislang zehn Jahre aufbewahrt werden.
Steuertipp: Mit dem Jahressteuergesetz 2024 sollen ab dem Jahr 2025 höhere Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe abzugsfähig sein
Steuertipp: für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern können Förderanträge gestellt werden.

Steuertipp zum 23. Dezember

Verjährung offener Forderungen vermeiden
Steuertipps
23.12.2024

Steuertipp zum 23. Dezember

Verjährung offener Forderungen vermeiden

Haben auch Sie säumige Zahler und noch offene Forderungen aus 2021? Dann sollten Sie prüfen, ob eine drohende Verjährung zum Jahresende mit einem gerichtlichen Mahnverfahren hinausgeschoben werden kann. Im Geschäftsalltag gilt in der Regel eine 3-jährige Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem ein Anspruch auf Tun oder Unterlassen entstanden ist. Damit verjähren zum 31. Dezember 2024 alle offenen Forderungen aus 2021, bei denen kein gerichtliches Mahnverfahren, keine Klage oder kein Schuldanerkenntnis vorliegt. Bestehen Forderungen aus sogenannten Dauerschuldverhältnissen, wie es z. B. Mietverhältnisse sind, ist die Verjährung für jeden einzelnen Anspruch zu prüfen. Bestehen Unsicherheiten im Umgang mit drohenden Verjährungen, sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.