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Steuertipp zum 20. Dezember

Förderung gewerblicher E-Lastenfahrräder

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Steuertipp zum 20. Dezember

Förderung gewerblicher E-Lastenfahrräder
Steuertipps
20.12.2024

Steuertipp zum 20. Dezember

Förderung gewerblicher E-Lastenfahrräder

Unternehmer, die die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern planen, können seit dem 1. Oktober 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderanträge stellen. Es darf noch keine Bestellung ausgelöst worden sein. Zusätzlich ist eine Beschreibung erforderlich, wofür das Lastenrad genutzt werden soll. Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen. Die Förderquote beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.500 Euro pro Rad. Welche Räder von welchem Hersteller förderfähig sind, listet die BAFA in einer Positivliste auf.