Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran und lässt dabei auch die Kassenführung nicht aus. Eine der jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich ist die neue Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme, insbesondere Kassensysteme ab dem 1. Januar 2025. Insbesondere für Gastronomen bringt dies einige Pflichten und organisatorische Herausforderungen mit sich.
Meldepflicht für elektronische Registrierkassen
Erwin Krieger, ETL ADHOGA Mainz-Kastel für Foodservice Magazin, 09/2024