Meldepflicht für elektronische Registrierkassen

Erwin Krieger, ETL ADHOGA Mainz-Kastel für Foodservice Magazin, 09/2024

23.09.2024 — zuletzt aktualisiert: 24.09.2024

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran und lässt dabei auch die Kassenführung nicht aus. Eine der jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich ist die neue Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme, insbesondere Kassensysteme ab dem 1. Januar 2025. Insbesondere für Gastronomen bringt dies einige Pflichten und organisatorische Herausforderungen mit sich.

Weitere interessante Artikel
Mit der Einführung der TSE-Pflicht hatte die Finanzverwaltung eine Meldepflicht für entsprechende Kassensysteme geplant. Doch diese wurde immer wieder ausgesetzt. Jetzt soll es aber tatsächlich losgehen.
Wer im Jahr 2020 noch dachte, dass nach der Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung...
Ein guter Steuerberater ist Gold wert – was er kosten darf, steht in der Steuerberatervergütungsverordnung, in der die ab 1. Juli 2025 gültigen Gebühren zu finden sind.

Meldepflicht für elektronische Registrierkassen

Erwin Krieger, ETL ADHOGA Mainz-Kastel für Foodservice Magazin, 09/2024
Veröffentlichung
23.09.2024 — zuletzt aktualisiert: 24.09.2024

Meldepflicht für elektronische Registrierkassen

Erwin Krieger, ETL ADHOGA Mainz-Kastel für Foodservice Magazin, 09/2024

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran und lässt dabei auch die Kassenführung nicht aus. Eine der jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich ist die neue Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme, insbesondere Kassensysteme ab dem 1. Januar 2025. Insbesondere für Gastronomen bringt dies einige Pflichten und organisatorische Herausforderungen mit sich.