Das Thema Künstlersozialabgabe ist für alle Unternehmen relevant, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Aufträge im Kalenderjahr. So kann bereits ein einmaliger Auftrag zur Neugestaltung der Website oder eines Werbeflyers zur Abgabepflicht führen.
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