Keine Angst vor der EWK-Verbotsverordnung

12.05.2021

Ab dem 3.7.2021 gilt ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff in Deutschland. Ab dann dürfen auch EU-weit keine Einwegplastik-Artikel mehr produziert werden. Doch für die Gastronomie gibt es attraktive Alternativen.

Auf dem Weg zur Arbeit beim Kiosk um die Ecke einen Kaffe to-go kaufen. In der Mittagspause mangels Zeit das Essen vom Restaurant einpacken lassen und mit ins Büro nehmen. Und abends nach getaner Arbeit bequem noch eine Mahlzeit geliefert bekommen. Essen verpacken und ganz praktisch überall hin mitnehmen ist für die meisten Deutschen längst Alltag. Ein Trend, der durch die Einschränkungen in der Corona-Pandemie noch wächst. Doch was auf den ersten Blick viele Annehmlichkeiten mit sich bringt, ist zum ernsthaften Problem für die Umwelt geworden. Denn Verpackungsmüll aus Einwegplastik lässt sich mit dem Gebot der Nachhaltigkeit nun einmal nicht in Verbindung bringen.

Die Bundesregierung hat deshalb Ende vergangenen Jahres eine Verordnung verabschiedet, die ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff beinhaltet – die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV). Ab dem 3.7. dieses Jahres werden Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee, Einweg-Geschirr, to-go-Becher und weitere herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff verboten. Das Verbot umfasst mithin alle Wegwerfartikel, die aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden. Dies gilt auch für Produkte aus Styropor und Wegwerfteller oder -becher aus Bio-Plastik.

Der Grund: Nicht selten landen die Einweg-Verpackungen statt im Mülleimer in der Natur. Dort aber brauchen sie jahrzehntelang, um zu verrotten. Dabei zerfallen sie in kleine Kunststoffteilchen, die nicht nur die Umwelt beschädigen, sondern auf vielen Wegen wieder in unserem Körper landen. Wind und Wetter spülen sie in Flüsse, Seen und Meere, Mikroplastik gelangt ins Grundwasser und Tiere verschlucken die Überreste des Verpackungsmülls.

Zudem steigt die Müllproduktion. Allein in Deutschland werden laut Bundesumweltministerium rund 320.000 Einweg-Becher pro Stunde verbraucht. 2017 entstanden durch Einweggeschirr und To-go-Verpackungen mehr als 346.000 Tonnen Abfall. Zahlen, die während der Corona-Pandemie, in der Restaurants, Imbisse und Cafés nur Speisen zur Mitnahme anbieten dürfen, weiter gestiegen sein dürften.

Durch die EWKVerbotsV wird ab dem 3. Juli sowohl das Inverkehrbringen, als auch die Bereitstellung auf dem Markt geahndet. Wer dennoch vorsätzlich oder fahrlässig ein Einwegkunststoffprodukt oder ein Bio-Plastik-Produkt in den Verkehr bringt, muss mit Strafen rechnen. Deutschland handelt hier aber nicht allein, sondern ist Teil einer gesamteuropäischen Initiative zur Reduzierung beziehungsweise Vermeidung von Einwegplastik. So wird dessen Herstellung ab dem 3. Juli 2021 EU-weit verboten.

Für Verbraucher, Hersteller und Händler gibt es jedoch bereits attraktive Alternativen, die ressourcen- und umweltschonendes Verhalten belohnen. Wiederverwendbare Lösungen lautet hier das Stichwort. Beispiele können hierbei wiederverwendbare Mehrweg-Verpackungen, Mehrwegbecher sein.

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12.05.2021

Keine Angst vor der EWK-Verbotsverordnung

Ab dem 3.7.2021 gilt ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff in Deutschland. Ab dann dürfen auch EU-weit keine Einwegplastik-Artikel mehr produziert werden. Doch für die Gastronomie gibt es attraktive Alternativen.

Auf dem Weg zur Arbeit beim Kiosk um die Ecke einen Kaffe to-go kaufen. In der Mittagspause mangels Zeit das Essen vom Restaurant einpacken lassen und mit ins Büro nehmen. Und abends nach getaner Arbeit bequem noch eine Mahlzeit geliefert bekommen. Essen verpacken und ganz praktisch überall hin mitnehmen ist für die meisten Deutschen längst Alltag. Ein Trend, der durch die Einschränkungen in der Corona-Pandemie noch wächst. Doch was auf den ersten Blick viele Annehmlichkeiten mit sich bringt, ist zum ernsthaften Problem für die Umwelt geworden. Denn Verpackungsmüll aus Einwegplastik lässt sich mit dem Gebot der Nachhaltigkeit nun einmal nicht in Verbindung bringen.

Die Bundesregierung hat deshalb Ende vergangenen Jahres eine Verordnung verabschiedet, die ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff beinhaltet – die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV). Ab dem 3.7. dieses Jahres werden Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee, Einweg-Geschirr, to-go-Becher und weitere herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff verboten. Das Verbot umfasst mithin alle Wegwerfartikel, die aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden. Dies gilt auch für Produkte aus Styropor und Wegwerfteller oder -becher aus Bio-Plastik.

Der Grund: Nicht selten landen die Einweg-Verpackungen statt im Mülleimer in der Natur. Dort aber brauchen sie jahrzehntelang, um zu verrotten. Dabei zerfallen sie in kleine Kunststoffteilchen, die nicht nur die Umwelt beschädigen, sondern auf vielen Wegen wieder in unserem Körper landen. Wind und Wetter spülen sie in Flüsse, Seen und Meere, Mikroplastik gelangt ins Grundwasser und Tiere verschlucken die Überreste des Verpackungsmülls.

Zudem steigt die Müllproduktion. Allein in Deutschland werden laut Bundesumweltministerium rund 320.000 Einweg-Becher pro Stunde verbraucht. 2017 entstanden durch Einweggeschirr und To-go-Verpackungen mehr als 346.000 Tonnen Abfall. Zahlen, die während der Corona-Pandemie, in der Restaurants, Imbisse und Cafés nur Speisen zur Mitnahme anbieten dürfen, weiter gestiegen sein dürften.

Durch die EWKVerbotsV wird ab dem 3. Juli sowohl das Inverkehrbringen, als auch die Bereitstellung auf dem Markt geahndet. Wer dennoch vorsätzlich oder fahrlässig ein Einwegkunststoffprodukt oder ein Bio-Plastik-Produkt in den Verkehr bringt, muss mit Strafen rechnen. Deutschland handelt hier aber nicht allein, sondern ist Teil einer gesamteuropäischen Initiative zur Reduzierung beziehungsweise Vermeidung von Einwegplastik. So wird dessen Herstellung ab dem 3. Juli 2021 EU-weit verboten.

Für Verbraucher, Hersteller und Händler gibt es jedoch bereits attraktive Alternativen, die ressourcen- und umweltschonendes Verhalten belohnen. Wiederverwendbare Lösungen lautet hier das Stichwort. Beispiele können hierbei wiederverwendbare Mehrweg-Verpackungen, Mehrwegbecher sein.