Gastronomie: Mehrwertsteuer auf Speisen bleibt bis Ende 2022 bei 7 %

08.02.2021 — zuletzt aktualisiert: 08.09.2021

Auf Speisen in Restaurants soll befristet bis zum 31. Dezember 2022 nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent angewendet werden. Darauf einigte sich der Koalitionsausschluss am vergangenen Mittwoch. Ursprünglich sollte die Mehrwertsteuersenkung nur bis zum 30. Juni 2021 gelten.

Restaurants, Kneipen und Co. können ein wenig aufatmen: Die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen wird um anderthalb Jahre verlängert. Begründet hat die Große Koalition ihre Entscheidung damit, dass Gastronomiebetriebe von der COVID19-Krise besonders betroffen sind und von der Regelung der Mehrwertsteuersenkung bislang kaum profitieren konnten: Schließlich sind die Betriebe seit dem 2. November 2020 wieder geschlossen. Und wer keine Umsätze hat, dem bringt auch die Senkung der Steuer nichts.

Langjährige Forderung der Gastro-Betriebe

Für eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes setzt sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) nicht erst seit Beginn der Corona-Krise ein. Bereits seit einigen Jahren kämpfen Gastronomen dafür, dass die 7 Prozent auf Speisen und auch auf nichtalkoholische Getränke angewendet wird.

„Für die Gastronomie, die von der Corona-Krise besonders betroffen ist, war das jetzt ein wichtiges Signal“, meint Erich Nagl, Vorstand der ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG. „Ich begrüße die Entscheidung besonders, weil sich die Branche ein wenig erholen kann und jetzt motivierter ist, durchzuhalten und nicht aufzugeben.“

Weniger administrativer Aufwand

Aus der Entscheidung des Koalitionsausschusses erwächst ein weiterer Vorteil für Gastro-Betriebe: Sie müssen nicht zum 1. Juli 2021 ihre Kassen erneut umstellen. Durch die generelle Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent hatten sie ihre Systeme im Jahr 2020 bereits mehrfach umstellen müssen: So waren bis zum 30. Juni 2020 19 Prozent auf Speisen angefallen, danach bis zum 31. Dezember 2020 nur 5 Prozent und seit dem 1. Januar 2021 wieder 7 Prozent. Die erneute Kassenumstellung auf 19 Prozent im kommenden Juli und die damit verbundenen Kosten entfallen somit vorerst.

„Gastronomen haben damit weniger administrativen Aufwand und mehr Luft, um wieder auf die Beine zu kommen“, so Nagl. „Nun können sie sich besser darauf konzentrieren, ihr Business neu zu planen, an der Entschuldung ihres Unternehmens zu arbeiten und Reserven für den nächsten Winter aufzubauen“.

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08.02.2021 — zuletzt aktualisiert: 08.09.2021

Gastronomie: Mehrwertsteuer auf Speisen bleibt bis Ende 2022 bei 7 %

Auf Speisen in Restaurants soll befristet bis zum 31. Dezember 2022 nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent angewendet werden. Darauf einigte sich der Koalitionsausschluss am vergangenen Mittwoch. Ursprünglich sollte die Mehrwertsteuersenkung nur bis zum 30. Juni 2021 gelten.

Restaurants, Kneipen und Co. können ein wenig aufatmen: Die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen wird um anderthalb Jahre verlängert. Begründet hat die Große Koalition ihre Entscheidung damit, dass Gastronomiebetriebe von der COVID19-Krise besonders betroffen sind und von der Regelung der Mehrwertsteuersenkung bislang kaum profitieren konnten: Schließlich sind die Betriebe seit dem 2. November 2020 wieder geschlossen. Und wer keine Umsätze hat, dem bringt auch die Senkung der Steuer nichts.

Langjährige Forderung der Gastro-Betriebe

Für eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes setzt sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) nicht erst seit Beginn der Corona-Krise ein. Bereits seit einigen Jahren kämpfen Gastronomen dafür, dass die 7 Prozent auf Speisen und auch auf nichtalkoholische Getränke angewendet wird.

„Für die Gastronomie, die von der Corona-Krise besonders betroffen ist, war das jetzt ein wichtiges Signal“, meint Erich Nagl, Vorstand der ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG. „Ich begrüße die Entscheidung besonders, weil sich die Branche ein wenig erholen kann und jetzt motivierter ist, durchzuhalten und nicht aufzugeben.“

Weniger administrativer Aufwand

Aus der Entscheidung des Koalitionsausschusses erwächst ein weiterer Vorteil für Gastro-Betriebe: Sie müssen nicht zum 1. Juli 2021 ihre Kassen erneut umstellen. Durch die generelle Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent hatten sie ihre Systeme im Jahr 2020 bereits mehrfach umstellen müssen: So waren bis zum 30. Juni 2020 19 Prozent auf Speisen angefallen, danach bis zum 31. Dezember 2020 nur 5 Prozent und seit dem 1. Januar 2021 wieder 7 Prozent. Die erneute Kassenumstellung auf 19 Prozent im kommenden Juli und die damit verbundenen Kosten entfallen somit vorerst.

„Gastronomen haben damit weniger administrativen Aufwand und mehr Luft, um wieder auf die Beine zu kommen“, so Nagl. „Nun können sie sich besser darauf konzentrieren, ihr Business neu zu planen, an der Entschuldung ihres Unternehmens zu arbeiten und Reserven für den nächsten Winter aufzubauen“.