„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliche Küche“ oder „klimaneutraler Aufenthalt“ sind nur einige Beispiele für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, mit denen Hotels und Gastronomiebetriebe auf Websites, Buchungsportalen, in Speisekarten oder auf Social Media werben.
Seit dem 27. September 2026 gelten dafür strengere Regeln. Einige Werbepraktiken sind ausdrücklich verboten, andere nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Über Nachhaltigkeit darfst du weiterhin informieren. Entscheidend ist, wie konkret die Aussage ist und ob du sie belegen kannst.
Was EmpCo für Hotel und Gastro bedeutet
Hinter EmpCo steckt die europäische Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“. Sie soll Verbraucher:innen besser vor irreführender Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung schützen. Dafür verschärft die EmpCo-Richtlinie unter anderem die Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.
Deutschland hat die Vorgaben vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Für Hotels und Gastronomiebetriebe heißt das seit dem 27. September 2026, dass sie genauer hinschauen müssen, wie sie mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorteilen werben.
Pauschale Umweltversprechen können zum Problem werden
„Umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ klingen gut, sagen aber für sich genommen wenig darüber aus, was tatsächlich besser für die Umwelt ist. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind nach den neuen Regeln nur zulässig, wenn du eine dazu passende anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst. Die EmpCo-Richtlinie nennt diese Begriffe ausdrücklich als Beispiele.
Konkreter ist besser. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach macht aus deinem Haus noch kein „umweltfreundliches Hotel“. Du kannst aber konkret angeben, welchen Teil deines Strombedarfs du damit deckst, wenn du diese Angabe belegen kannst. Wichtig ist, dass sich die Aussage nicht auf den ganzen Betrieb bezieht, wenn tatsächlich nur ein einzelner Bereich gemeint ist.
Beim Begriff „nachhaltig“ ist besondere Vorsicht angesagt. Er kann neben ökologischen auch soziale Aspekte umfassen. Eine einzelne Umweltmaßnahme macht deshalb weder ein Hotel noch ein Restaurant oder Gericht automatisch „nachhaltig“.
Je konkreter deine Aussage ist, desto klarer wird auch, was du dafür belegen musst.
Klimawerbung und eigene Umweltsiegel im Check
Auch bei Klimaversprechen wird es enger. Bewirbst du beispielsweise eine Hotelübernachtung als „klimaneutral“, darf diese Aussage nicht auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen. Das Verbot gilt nicht nur für Waren, sondern ausdrücklich auch für Dienstleistungen. Es erfasst beispielsweise auch kompensationsbasierte Aussagen wie „CO₂-neutral“ oder „mit Klimaausgleich“.
Über die Unterstützung von Klimaschutzprojekten darfst du weiterhin informieren. Nutzt du dafür CO₂-Kompensation, darfst du eine Hotelübernachtung, ein Restaurantangebot oder eine andere Leistung deshalb aber nicht als klimaneutral oder klimaschonender darstellen.
Falls du Nachhaltigkeitssiegel oder selbst entworfene grüne Kennzeichnungen verwendest, schau dir auch diese genau an. Ein „Eco“- oder „Green Choice“-Zeichen kann bereits darunterfallen. Zulässig sind solche Kennzeichnungen grundsätzlich nur, wenn sie auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden. Dabei muss unter anderem ein unabhängiger Dritter überwachen, ob die festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Die EmpCo-Richtlinie legt die Anforderungen dafür genauer fest.
Konkrete Aussagen statt großer Versprechen
Je genauer du beschreibst, was du tatsächlich tust, desto nachvollziehbarer wird deine Umweltwerbung. Statt dein Restaurant pauschal als „umweltfreundlich“ zu bezeichnen, benennst du besser die konkrete und belegbare Maßnahme. Das gilt auch für einzelne Gerichte oder Zutaten. Die Aussage muss dabei genau zu dem passen, worauf sie sich bezieht.
Strenger sind die Vorgaben bei Versprechen über die Zukunft. Willst du beispielsweise bis zu einem bestimmten Jahr eine bestimmte Umweltleistung erreichen, brauchst du klare und überprüfbare Ziele sowie einen detaillierten, realistischen Umsetzungsplan. Die Ziele müssen öffentlich einsehbar und die Fortschritte regelmäßig durch einen unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Dessen Ergebnisse müssen Verbraucher:innen zur Verfügung stehen.
Wo deine Umweltaussagen überall stecken können
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen finden sich oft an mehr Stellen als gedacht. Prüfe deshalb nicht nur deine Website, sondern auch Buchungsstrecken, Zimmer- und Angebotsbeschreibungen, Speise- und Getränkekarten, Verpackungen, Social Media sowie deine Angaben auf Buchungs- oder Lieferplattformen.
Schau dabei nicht nur auf den Text. Auch Bilder, Farben, Symbole oder Kennzeichnungen können eine Umweltaussage vermitteln. Entscheidend ist, welchen Gesamteindruck deine Werbung bei Gästen hinterlässt.
Fremde Umweltangaben nicht einfach übernehmen
Angaben zu Lebensmitteln, Getränken, Kosmetik oder Verpackungen stammen häufig von Hersteller:innen und Lieferant:innen. Willst du solche Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen für deine eigene Werbung nutzen, prüfe vorher, worauf sie sich beziehen und wodurch sie belegt sind. Denn auch eine übernommene Aussage darf gegenüber deinen Gästen nicht irreführend sein. Das UWG verbietet irreführende geschäftliche Handlungen.
Behalte auch deine Einträge auf Buchungs- und Lieferplattformen im Blick. Problematische eigene Angaben solltest du ändern oder entfernen. Ist das nicht selbst möglich, nutze die vorhandenen Melde- oder Korrekturwege und dokumentiere dein Vorgehen.
Weitere Informationspflichten betreffen nicht jeden Betrieb
EmpCo bringt auch neue Verbraucherinformationen zu Gewährleistungsrechten, Haltbarkeitsgarantien, Softwareaktualisierungen und Reparierbarkeit. Für eine klassische Hotelübernachtung oder einen Restaurantbesuch spielen viele dieser Vorgaben aber keine Rolle. Sie können relevant werden, wenn du beispielsweise zusätzlich Waren an Gäste verkaufst oder andere davon erfasste Verträge abschließt.
Bietest du selbst Lieferungen an, lohnt ein genauerer Blick. Gibt es eine umweltfreundlichere Liefermöglichkeit, kann auch darüber eine Informationspflicht bestehen. Die EmpCo-Richtlinie nennt beispielsweise Lieferungen mit Lastenfahrrädern oder Elektrofahrzeugen.
Was du jetzt prüfen solltest
Die neuen Regeln gelten bereits. Wenn du deine Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung noch nicht vollständig geprüft hast, solltest du jetzt die wichtigsten Punkte angehen.
- Verschaffe dir einen Überblick:
Erfasse die Aussagen auf deiner Website, in Buchungsstrecken, Speisekarten, Social Media und anderen Werbemitteln. - Nimm zuerst die kritischen Aussagen unter die Lupe:
Achte besonders auf pauschale Umweltversprechen, Klimawerbung und Nachhaltigkeitssiegel. - Prüfe den konkreten Bezug:
Kläre, ob eine Aussage tatsächlich für den ganzen Betrieb, ein Angebot, ein Gericht oder nur einen einzelnen Aspekt gilt. - Kontrolliere die Nachweise:
Verwende eine Aussage nur, wenn die vorhandenen Belege auch wirklich dazu passen. - Ändere problematische Werbung:
Präzisiere oder entferne Aussagen, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. - Regle die Freigabe für die Zukunft:
Lege fest, wer neue Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen vor der Veröffentlichung prüft.
Fazit: Nachhaltig werben, aber richtigGrün klingt gut. Belegen ist besser.
Seit dem 27. September 2026 haben pauschale Umweltversprechen in der Werbung deutlich engere Grenzen.
Das heißt nicht, dass du über deine Umweltmaßnahmen schweigen musst. Im Gegenteil. Sag konkret, was du tust, worauf sich die Aussage bezieht und was du davon belegen kannst. So wird aus einem grünen Versprechen eine nachvollziehbare Information.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die neuen Regelungen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage im Einzelfall zulässig ist, hängt von ihrer konkreten Gestaltung, dem Zusammenhang und den zugrunde liegenden Nachweisen ab.
FAQ zur EmpCo-Richtlinie
Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung gegenüber Verbraucher:innen. Hotels und Gastronomiebetriebe müssen insbesondere allgemeine Umweltaussagen, Klimawerbung, Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen über künftige Umweltleistungen prüfen. Die Vorgaben können unter anderem Werbung auf Websites, Buchungsseiten, Speisekarten, Social Media oder Plattformen betreffen. Entscheidend ist immer, was eine Aussage tatsächlich vermittelt und worauf sie sich bezieht.
Solche Begriffe sind nicht einfach als einzelne Wörter verboten. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind aber nur unter engen Voraussetzungen zulässig und erfordern eine dazu passende anerkannte hervorragende Umweltleistung. Bei „nachhaltig“ ist zusätzliche Vorsicht nötig, weil der Begriff neben ökologischen auch soziale Aspekte umfassen kann. Eine einzelne Umweltmaßnahme reicht deshalb nicht aus, um ein ganzes Hotel, Restaurant oder Angebot pauschal als nachhaltig zu bewerben.
Eine Hotelübernachtung darf nicht als „klimaneutral“ beworben werden, wenn diese Aussage auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht. Das Verbot erfasst ausdrücklich auch Dienstleistungen. Es erfasst beispielsweise auch kompensationsbasierte Aussagen wie „CO₂-neutral“ oder „mit Klimaausgleich“. Über die Unterstützung von Klimaschutzprojekten darf ein Hotel weiterhin sachlich informieren. Daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass die Übernachtung durch die Kompensation selbst klimaneutral oder klimaschonender ist.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden. Das kann auch für selbst entworfene grüne Kennzeichnungen gelten, wenn diese wie ein Nachhaltigkeitssiegel wirken. Bei einem Zertifizierungssystem muss unter anderem ein unabhängiger Dritter überwachen, ob die festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Betriebe sollten deshalb auch eigene „Eco“- oder „Green Choice“-Zeichen daraufhin prüfen, ob sie unter diese Anforderungen fallen..
Konkrete und belegbare Umweltangaben bleiben möglich. Wichtig ist, dass die Aussage genau zu dem Bereich passt, auf den sie sich bezieht. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach macht beispielsweise nicht automatisch das gesamte Haus zu einem „umweltfreundlichen Hotel“. Der Betrieb kann aber eine konkrete und nachweisbare Aussage dazu machen, welchen Teil seines Strombedarfs er damit deckt. Umweltvorteile eines einzelnen Angebots, Gerichts oder Betriebsbereichs dürfen nicht ohne Weiteres auf den gesamten Betrieb übertragen werden.
Die Prüfung sollte nicht auf die eigene Nachhaltigkeitsseite beschränkt bleiben. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen können auf der Website, in Buchungsstrecken, Zimmer- und Angebotsbeschreibungen, Speise- und Getränkekarten, auf Verpackungen, in Social Media sowie auf Buchungs- oder Lieferplattformen vorkommen. Auch Bilder, Farben, Symbole und Kennzeichnungen können einen Umwelteindruck vermitteln. Deshalb sollte immer die gesamte Darstellung betrachtet werden und nicht nur der Wortlaut einer einzelnen Aussage.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Hersteller:innen oder Lieferant:innen sollten nicht ungeprüft für die eigene Werbung verwendet werden. Will ein Hotel oder Gastronomiebetrieb beispielsweise eine Umweltangabe zu Lebensmitteln, Getränken, Kosmetik oder Verpackungen übernehmen, sollte geklärt werden, worauf sie sich genau bezieht und wodurch sie belegt ist. Auch eine übernommene Aussage darf gegenüber Gästen nicht irreführend sein.