Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland in der Hotelbranche

Experten-Kolumne der Cost & Logis „Alles was Recht ist“ mit ETL Fachanwalt für Arbeitsrecht Steffen Pasler und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl

28.02.2022

Der Fachkräftemangel im Gastgewerbe wird von den Folgen der Corona-Pandemie noch einmal verschärft. Viele Beschäftigte sind während der monatelangen Schließungen in andere Branchen abgewandert. Ob sie zurückkehren, ist mehr als ungewiss. In dieser Situation rücken für viele Arbeitgeber im Gastgewerbe Fachkräfte aus dem Ausland in den Blickpunkt, um die Lücke zu schließen. In der aktuellen Ausgabe von „Alles was Recht ist“ stellt unser regelmäßiger Kolumnist Dr. Uwe P. Schlegel seine Zeilen dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten Rostock zur Verfügung. Dieser widmet sich in einem ausführlichen Fachbeitrag den rechtlichen Rahmenbedingungen und Hürden bei der Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem EU-Ausland und Drittstaaten.

Dabei weist Pasler auf die Unterscheide bei der Beschäftigung von Mitarbeitern aus der EU und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz hin. Denn während die Arbeitnehmerfreizügigkeit Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Staaten das Recht gibt, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen, diese demnach keine Arbeitserlaubnis benötigen, sei der Sachverhalt bei potenziellen Arbeitnehmern aus Drittstaaten komplizierter. „Nach Art. 8 Abs. 1 der Rom I-Verordnung unterliegen Individualarbeitsverträge dem Recht, dass die Parteien vereinbaren. Tun sie das nicht, unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages seine Arbeit verrichten wird (Art. 8 Abs. 2 Rom I VO) Dies wäre dann – quasi automatisch – das deutsche Arbeitsrecht“, betont Pasler.

Im Beitrag geht er u.a. auf die Frage ein, welches (nationale) Recht in welchem Fall gilt, was bei Vertragsschluss und Kündigung zu beachten ist, welche Regeln für Saisonarbeit gelten und was es bei Kost und Logis zu beachten gilt.

ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl appelliert in seinem Kommentar dafür, motivierten Fachkräften aus dem Ausland die Tür zu öffnen. Für Arbeitgeber der Branche sei die Einholung von Rechtsberatung vor und während der Beschäftigung von Ausländern in jedem Fall zu empfehlen. Der Politik gibt Nagl mit auf den Weg, den Ernst der Lage zu erkennen und jetzt bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen.

Im führenden Fachmagazin für Entscheider aus der Hotellerie Cost & Logis widmen sich Dr. Uwe P Schlegel und Erich Nagl in ihrer Kolumne „Alles was Recht ist“ jeden Monat relevanten Themen für die Branche.

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28.02.2022

Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland in der Hotelbranche

Experten-Kolumne der Cost & Logis „Alles was Recht ist“ mit ETL Fachanwalt für Arbeitsrecht Steffen Pasler und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl

Der Fachkräftemangel im Gastgewerbe wird von den Folgen der Corona-Pandemie noch einmal verschärft. Viele Beschäftigte sind während der monatelangen Schließungen in andere Branchen abgewandert. Ob sie zurückkehren, ist mehr als ungewiss. In dieser Situation rücken für viele Arbeitgeber im Gastgewerbe Fachkräfte aus dem Ausland in den Blickpunkt, um die Lücke zu schließen. In der aktuellen Ausgabe von „Alles was Recht ist“ stellt unser regelmäßiger Kolumnist Dr. Uwe P. Schlegel seine Zeilen dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten Rostock zur Verfügung. Dieser widmet sich in einem ausführlichen Fachbeitrag den rechtlichen Rahmenbedingungen und Hürden bei der Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem EU-Ausland und Drittstaaten.

Dabei weist Pasler auf die Unterscheide bei der Beschäftigung von Mitarbeitern aus der EU und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz hin. Denn während die Arbeitnehmerfreizügigkeit Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Staaten das Recht gibt, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen, diese demnach keine Arbeitserlaubnis benötigen, sei der Sachverhalt bei potenziellen Arbeitnehmern aus Drittstaaten komplizierter. „Nach Art. 8 Abs. 1 der Rom I-Verordnung unterliegen Individualarbeitsverträge dem Recht, dass die Parteien vereinbaren. Tun sie das nicht, unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages seine Arbeit verrichten wird (Art. 8 Abs. 2 Rom I VO) Dies wäre dann – quasi automatisch – das deutsche Arbeitsrecht“, betont Pasler.

Im Beitrag geht er u.a. auf die Frage ein, welches (nationale) Recht in welchem Fall gilt, was bei Vertragsschluss und Kündigung zu beachten ist, welche Regeln für Saisonarbeit gelten und was es bei Kost und Logis zu beachten gilt.

ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl appelliert in seinem Kommentar dafür, motivierten Fachkräften aus dem Ausland die Tür zu öffnen. Für Arbeitgeber der Branche sei die Einholung von Rechtsberatung vor und während der Beschäftigung von Ausländern in jedem Fall zu empfehlen. Der Politik gibt Nagl mit auf den Weg, den Ernst der Lage zu erkennen und jetzt bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen.

Im führenden Fachmagazin für Entscheider aus der Hotellerie Cost & Logis widmen sich Dr. Uwe P Schlegel und Erich Nagl in ihrer Kolumne „Alles was Recht ist“ jeden Monat relevanten Themen für die Branche.