Änderung der Beiträge zur Pflegeversicherung
Schon seit langer Zeit wurde bemängelt, dass die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge unabhängig von der Kinderzahl ungerecht sei. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2022 sogar entschied, dass dies verfassungswidrig ist, soll die Beitragsbelastung ab 1. Juli 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz nunmehr gerechter verteilt werden.
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