Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind für Gastronomiebetriebe ein wichtiges Instrument, um besondere Arbeitszeiten auszugleichen. Doch bei der steuer- und sozialversicherungsfreien Abrechnung lauern zahlreiche Fallstricke. Ab 2027 sollen neue Höchstgrenzen gelten. Gleichzeitig können steigende Mindestlöhne die Personalkosten erhöhen. Auch bei Krankheit, Urlaub und der Zeiterfassung ist Vorsicht geboten.
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