Zinsrückzahlungen in Sicht

Finanzämter verschicken korrigierte Zinsbescheide

06.01.2023 — zuletzt aktualisiert: 06.02.2023

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die steuerliche Verzinsung für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung beschließen. Das hat er geschafft. Der Zinssatz auf Steuererstattungen und Steuernachzahlungen ist von monatlich 0,5 % auf 0,15 % gesunken, was einem Jahreszins von 1,8 % entspricht. Der neue Zinssatz gilt rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 2019, unabhängig vom Jahr, für das die Steuern festgesetzt wurden. Zinsbescheide für die Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 müssen also geändert werden.

Diese Anpassungen nimmt die Finanzverwaltung von Amts wegen vor. Ein Antrag zur Neuberechnung der Steuerzinsen durch die betroffenen Steuerpflichtigen ist nicht notwendig. Vielmehr erhalten sie automatisch einen entsprechenden Bescheid des zuständigen Finanzamts. Inzwischen hat die Finanzverwaltung auch die technischen Möglichkeiten geschaffen, um die geänderten Bescheide zu erlassen.

Wurden bisher 0,5 % Nachzahlungszinsen pro Monat festgesetzt, werden diese nunmehr auf 0,15 % pro Monat korrigiert. Damit kommt es zu einer Erstattung von Nachzahlungszinsen. Wer beispielsweise auf eine Steuernachzahlung von 10.000 Euro für 2 Jahre Zinsen zahlen musste, also 1.200 Euro, erhält nun 840 Euro zurück. Gute Nachrichten auch für diejenigen, die 6 % Erstattungszinsen erhalten haben. Sie müssen aus Vertrauensschutzgründen nicht zurückzahlen.

Anders sieht es für diejenigen aus, für die die Zinsbescheide nach dem BVerfG-Urteil erlassen wurden. Hier hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter angewiesen, alle Zinsfestsetzungen vorläufig auszusetzen. Zinsbescheide wurden daher mit null Euro und einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk festgesetzt. Auch in diesen Fällen werden die Zinsen nunmehr mit dem neuen Zinssatz von 0,15 % pro Monat festgesetzt. Damit müssen betroffene Steuerpflichtige nun entweder Zinsen auf Steuernachzahlungen zahlen oder sie können sich auf ihrem Konto über einen Zahlungseingang für Zinsen auf die bereits erstatteten Steuern freuen.

Versand der Zinsbescheide in vollem Gange

In den meisten Bundesländern werden derzeit die geänderten Zinsbescheide an die Steuerpflichtigen versendet.

  • Rheinland-Pfalz: Bereits im November 2022 wurden ca. 570.000 geänderte Zinsbescheide erstellt und an die Steuerpflichtigen übermittelt.
  • Bayern: Die Bayerischen Finanzämter haben ebenfalls im November 2022 rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide an ihre Steuerzahler übermittelt.
  • Sachsen: Die sächsischen Finanzämter haben ca. 500.000 Zinsbescheide von Amts wegen geprüft und in den Fällen, in denen es zu Änderungen kam, die geänderten Zinsbescheide im Zeitraum vom 30. November bis 15. Dezember 2022 versendet. Soweit die Neuberechnung eine Nachzahlung von Zinsen ergab, wurde diese zum 19. Januar 2023 fällig.
  • Baden-Württemberg: Die baden-württembergische Finanzverwaltung hat die ca. 15 Mio. geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen maschinell überprüft und im Dezember 2022 ca. 1,7 Mio. geänderte Zinsbescheide erstellt und übermittelt.
  • Hessen: In Hessen wurden Ende Dezember 2022 rund 925.000 angepasste Zinsbescheide versendet.
  • Berlin: Die Berliner Finanzverwaltung hat mit Datum vom 5. Dezember 2022 die geänderten Zinsbescheide erlassen.
  • Thüringen: Die Thüringer Finanzverwaltung hat Anfang Januar alle vorhandenen Steuerkonten maschinell überprüft und rund 350.000 geänderte Zinsbescheide mit Datum vom 19. Januar 2023 erstellt, die in der zweiten Januarhälfte versendet wurden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden die geänderten Zinsbescheide im Januar 2023 versendet.
  • Niedersachsen: Ende Januar 2023 wird auch die niedersächsische Steuerverwaltung beginnen, in allen offenen Steuerfällen rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen neu zu berechnen und rund 1 Million Zinsbescheide versenden. Aufgrund der großen Anzahl an Bescheiden wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die niedersächsische Finanzverwaltung bittet daher mit Rückfragen bis Mitte Februar zu warten.
  • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt werden alle Zinsbescheide in zwei Zinsläufen berechnet und versendet. Am 24. Januar 2023 wurde die erste Tranche versendet.
  • Schleswig-Holstein: Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen überprüfen und geänderte Bescheide übersenden.
  • Hamburg: Die Finanzverwaltung Hamburg verschickt ab Mitte Februar bis Anfang März erstmalige oder geänderte Zinsbescheide an die betroffenen Steuerpflichtigen. ​​​​​​​

Hinweis: Bitte beachten Sie den Zahlungstermin in Bescheiden, in denen für Steuernachzahlungen ein bisher ergangener Nullbescheid korrigiert und nunmehr 0,15 % Zinsen pro Monat festgesetzt wurden.

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Aktuelles
06.01.2023 — zuletzt aktualisiert: 06.02.2023

Zinsrückzahlungen in Sicht

Finanzämter verschicken korrigierte Zinsbescheide

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die steuerliche Verzinsung für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung beschließen. Das hat er geschafft. Der Zinssatz auf Steuererstattungen und Steuernachzahlungen ist von monatlich 0,5 % auf 0,15 % gesunken, was einem Jahreszins von 1,8 % entspricht. Der neue Zinssatz gilt rückwirkend für alle Verzinsungszeiträume ab 2019, unabhängig vom Jahr, für das die Steuern festgesetzt wurden. Zinsbescheide für die Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 müssen also geändert werden.

Diese Anpassungen nimmt die Finanzverwaltung von Amts wegen vor. Ein Antrag zur Neuberechnung der Steuerzinsen durch die betroffenen Steuerpflichtigen ist nicht notwendig. Vielmehr erhalten sie automatisch einen entsprechenden Bescheid des zuständigen Finanzamts. Inzwischen hat die Finanzverwaltung auch die technischen Möglichkeiten geschaffen, um die geänderten Bescheide zu erlassen.

Wurden bisher 0,5 % Nachzahlungszinsen pro Monat festgesetzt, werden diese nunmehr auf 0,15 % pro Monat korrigiert. Damit kommt es zu einer Erstattung von Nachzahlungszinsen. Wer beispielsweise auf eine Steuernachzahlung von 10.000 Euro für 2 Jahre Zinsen zahlen musste, also 1.200 Euro, erhält nun 840 Euro zurück. Gute Nachrichten auch für diejenigen, die 6 % Erstattungszinsen erhalten haben. Sie müssen aus Vertrauensschutzgründen nicht zurückzahlen.

Anders sieht es für diejenigen aus, für die die Zinsbescheide nach dem BVerfG-Urteil erlassen wurden. Hier hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter angewiesen, alle Zinsfestsetzungen vorläufig auszusetzen. Zinsbescheide wurden daher mit null Euro und einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk festgesetzt. Auch in diesen Fällen werden die Zinsen nunmehr mit dem neuen Zinssatz von 0,15 % pro Monat festgesetzt. Damit müssen betroffene Steuerpflichtige nun entweder Zinsen auf Steuernachzahlungen zahlen oder sie können sich auf ihrem Konto über einen Zahlungseingang für Zinsen auf die bereits erstatteten Steuern freuen.

Versand der Zinsbescheide in vollem Gange

In den meisten Bundesländern werden derzeit die geänderten Zinsbescheide an die Steuerpflichtigen versendet.

  • Rheinland-Pfalz: Bereits im November 2022 wurden ca. 570.000 geänderte Zinsbescheide erstellt und an die Steuerpflichtigen übermittelt.
  • Bayern: Die Bayerischen Finanzämter haben ebenfalls im November 2022 rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide an ihre Steuerzahler übermittelt.
  • Sachsen: Die sächsischen Finanzämter haben ca. 500.000 Zinsbescheide von Amts wegen geprüft und in den Fällen, in denen es zu Änderungen kam, die geänderten Zinsbescheide im Zeitraum vom 30. November bis 15. Dezember 2022 versendet. Soweit die Neuberechnung eine Nachzahlung von Zinsen ergab, wurde diese zum 19. Januar 2023 fällig.
  • Baden-Württemberg: Die baden-württembergische Finanzverwaltung hat die ca. 15 Mio. geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen maschinell überprüft und im Dezember 2022 ca. 1,7 Mio. geänderte Zinsbescheide erstellt und übermittelt.
  • Hessen: In Hessen wurden Ende Dezember 2022 rund 925.000 angepasste Zinsbescheide versendet.
  • Berlin: Die Berliner Finanzverwaltung hat mit Datum vom 5. Dezember 2022 die geänderten Zinsbescheide erlassen.
  • Thüringen: Die Thüringer Finanzverwaltung hat Anfang Januar alle vorhandenen Steuerkonten maschinell überprüft und rund 350.000 geänderte Zinsbescheide mit Datum vom 19. Januar 2023 erstellt, die in der zweiten Januarhälfte versendet wurden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden die geänderten Zinsbescheide im Januar 2023 versendet.
  • Niedersachsen: Ende Januar 2023 wird auch die niedersächsische Steuerverwaltung beginnen, in allen offenen Steuerfällen rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen neu zu berechnen und rund 1 Million Zinsbescheide versenden. Aufgrund der großen Anzahl an Bescheiden wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die niedersächsische Finanzverwaltung bittet daher mit Rückfragen bis Mitte Februar zu warten.
  • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt werden alle Zinsbescheide in zwei Zinsläufen berechnet und versendet. Am 24. Januar 2023 wurde die erste Tranche versendet.
  • Schleswig-Holstein: Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen überprüfen und geänderte Bescheide übersenden.
  • Hamburg: Die Finanzverwaltung Hamburg verschickt ab Mitte Februar bis Anfang März erstmalige oder geänderte Zinsbescheide an die betroffenen Steuerpflichtigen. ​​​​​​​

Hinweis: Bitte beachten Sie den Zahlungstermin in Bescheiden, in denen für Steuernachzahlungen ein bisher ergangener Nullbescheid korrigiert und nunmehr 0,15 % Zinsen pro Monat festgesetzt wurden.