Zehn wichtige Punkte zum Urlaubsrecht in Deutschland

Neue Experten-Kolumne „Alles was Recht ist“ der Cost & Logis mit dem ETL-Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl erschienen

26.07.2022

Die schönste Zeit des Jahres – für die meisten steht sie unmittelbar bevor, die Urlaubszeit. Gar nicht so selten allerdings sorgt das Thema Urlaub in einem Angestelltenverhältnis statt für Ruhe, Entspannung und Erholung für Stress, Ärger und blank liegende Nerven. Grund genug für den ETL-Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl, die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Annahmen und Irrtümer zum Urlaubsrecht in Deutschland in der Juli- und August-Ausgabe ihrer Cost & Logis-Expertenkolumne „Alles was Recht ist“ einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Im nun erschienenen ersten Teil zu den zehn wichtigsten Punkten, die es in Sachen Urlaubsrecht für Arbeitgeber im Gastgewerbe zu beachten gilt, erläutert Dr. Uwe P. Schlegel, dass das Bundesurlaubsgesetz nicht mehr mit dem durch die Rechtsprechung bestimmten Recht, dem sogenannten Richterrecht, übereinstimmt. Für viele ist es nur schwer nachzuvollziehen, dass das Richterrecht bei urlaubsrechtlichen Fragen inzwischen in vielen Fällen bedeutsamer ist als das geschriebene Recht. „Dort, wo das geschriebene Recht im Gegensatz zur Rechtsprechung steht, setzt sich nämlich meist das häufig nur schwer greifbare Richterrecht durch. Das hat zur Folge, dass man insbesondere dem Inhalt des Bundesurlaubsgesetzes nicht (mehr) uneingeschränkt vertrauen darf“, betont der ETL-Arbeitsrechtexperte.

Die ersten fünf Punkte widmen sich:
1. dem gesetzlich garantierten Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr
2. Urlaubsanspruch trotz langer Erkrankung
3. Urlaubszeit über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus
4. Fragen und Irrtümer zur Urlaubsabgeltung
5. Lohnfortzahlung während des Urlaubs

Im abschließenden Kommentar plädiert Erich Nagl: „Nur wer sich regelmäßig von den Anstrengungen des Arbeitsalltags erholt, kann auf Dauer Höchstleistungen bringen. Insbesondere im Gastgewerbe, dass dem Menschen doch nicht nur eine akzeptable Unterkunft und genießbare Speisen, sondern vielmehr ein Erlebnis, ja ein Lebensgefühl, vermitteln will. Nur wenn alle Ihre Mitarbeiter dieses Ziel verkörpern, haben Sie als Arbeitgeber der Branche Ihren eigenen Anspruch erfüllt.“

Die neueste Ausgabe der Expertenkolumne von Dr. Uwe P. Schlegel und Erich Nagl gibt es hier zu lesen:
https://cost-logis.de/2022/07/25/die-schoenste-zeit-des-jahres/

Im führenden Fachmagazin für Entscheider aus der Hotellerie Cost & Logis widmen sich Dr. Uwe P Schlegel und Erich Nagl in ihrer Kolumne „Alles was Recht ist“ jeden Monat relevanten Themen für die Branche.

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Aktuelles
26.07.2022

Zehn wichtige Punkte zum Urlaubsrecht in Deutschland

Neue Experten-Kolumne „Alles was Recht ist“ der Cost & Logis mit dem ETL-Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl erschienen

Die schönste Zeit des Jahres – für die meisten steht sie unmittelbar bevor, die Urlaubszeit. Gar nicht so selten allerdings sorgt das Thema Urlaub in einem Angestelltenverhältnis statt für Ruhe, Entspannung und Erholung für Stress, Ärger und blank liegende Nerven. Grund genug für den ETL-Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl, die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Annahmen und Irrtümer zum Urlaubsrecht in Deutschland in der Juli- und August-Ausgabe ihrer Cost & Logis-Expertenkolumne „Alles was Recht ist“ einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Im nun erschienenen ersten Teil zu den zehn wichtigsten Punkten, die es in Sachen Urlaubsrecht für Arbeitgeber im Gastgewerbe zu beachten gilt, erläutert Dr. Uwe P. Schlegel, dass das Bundesurlaubsgesetz nicht mehr mit dem durch die Rechtsprechung bestimmten Recht, dem sogenannten Richterrecht, übereinstimmt. Für viele ist es nur schwer nachzuvollziehen, dass das Richterrecht bei urlaubsrechtlichen Fragen inzwischen in vielen Fällen bedeutsamer ist als das geschriebene Recht. „Dort, wo das geschriebene Recht im Gegensatz zur Rechtsprechung steht, setzt sich nämlich meist das häufig nur schwer greifbare Richterrecht durch. Das hat zur Folge, dass man insbesondere dem Inhalt des Bundesurlaubsgesetzes nicht (mehr) uneingeschränkt vertrauen darf“, betont der ETL-Arbeitsrechtexperte.

Die ersten fünf Punkte widmen sich:
1. dem gesetzlich garantierten Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr
2. Urlaubsanspruch trotz langer Erkrankung
3. Urlaubszeit über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus
4. Fragen und Irrtümer zur Urlaubsabgeltung
5. Lohnfortzahlung während des Urlaubs

Im abschließenden Kommentar plädiert Erich Nagl: „Nur wer sich regelmäßig von den Anstrengungen des Arbeitsalltags erholt, kann auf Dauer Höchstleistungen bringen. Insbesondere im Gastgewerbe, dass dem Menschen doch nicht nur eine akzeptable Unterkunft und genießbare Speisen, sondern vielmehr ein Erlebnis, ja ein Lebensgefühl, vermitteln will. Nur wenn alle Ihre Mitarbeiter dieses Ziel verkörpern, haben Sie als Arbeitgeber der Branche Ihren eigenen Anspruch erfüllt.“

Die neueste Ausgabe der Expertenkolumne von Dr. Uwe P. Schlegel und Erich Nagl gibt es hier zu lesen:
https://cost-logis.de/2022/07/25/die-schoenste-zeit-des-jahres/

Im führenden Fachmagazin für Entscheider aus der Hotellerie Cost & Logis widmen sich Dr. Uwe P Schlegel und Erich Nagl in ihrer Kolumne „Alles was Recht ist“ jeden Monat relevanten Themen für die Branche.