Die Steuer auf Einwegverpackungen ist vom juristischen Streitfall zum politischen Thema geworden. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024 zur Verpackungssteuer der Stadt Tübingen steht fest, dass Kommunen eine solche Abgabe als örtliche Verbrauchssteuer erheben dürfen. Was lange rechtlich umstritten war, ist nun geklärt und sorgt bundesweit für Bewegung. Viele Städte sehen das Urteil als Signal, eigene Modelle zu prüfen oder einzuführen.
Tübingen als Vorreiter und Blaupause für Nachahmer
Bereits seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen für Einwegverpackungen im To-go-Geschäft eine Abgabe. Die Steuer greift für alles, was für den unmittelbaren Verzehr ausgegeben wird. Darunter fallen Einwegverpackungen und Einweggeschirr (je 0,50 Euro Steuern) sowie Einwegbesteck und vergleichbare Hilfsmittel (je 0,20 Euro). Als klares Ziel steht dahinter die Reduzierung von Einwegmüll im öffentlichen Raum.
Andere Städte haben inzwischen reagiert. So erheben Konstanz (seit Januar 2025) und Freiburg (seit Januar 2026) ebenfalls eine Verpackungssteuer. Beide Städte orientieren sich dabei eng am Tübinger Modell. Und die Liste wächst weiter. Das aktuellste Beispiel ist Potsdam, wo die Steuer zum 1. Juli 2026 mit identischen Sätzen zu Tübingen eingeführt wird. Parallel prüfen zahlreiche weitere Städte und Kommunen ähnliche Regelungen.
Flickenteppich statt Einheit?
Doch der Trend ist nicht überall willkommen. So sehen einige Bundesländer kommunale Verpackungssteuern kritisch und es werden Hürden aufgebaut. In Bayern wurde dafür Ende 2025 sogar das Kommunalabgabengesetz mit dem Ziel angepasst, Verpackungssteuern künftig zu verhindern. Die Sorge vor einem unübersichtlichen Flickenteppich aus lokalen Sonderabgaben ist verständlich. Dennoch gibt es auf Bundesebene derzeit keine konkreten Pläne für eine einheitliche Erhebung.
Stattdessen arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der neuen europäischen Verpackungsverordnung. Ziel ist hier vor allem, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Recyclingquoten zu erhöhen und die Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Mehr Aufwand, mehr Kosten
Für Gastronomen ist besonders der steuerliche Aspekt relevant, denn die Verpackungssteuer ist umsatzsteuerpflichtig. Sie zählt zum Entgelt und damit werden auf die 0,50 Euro beziehungsweise 0,20 Euro zusätzlich 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Ein wichtiges Detail mit spürbaren Auswirkungen auf Kalkulation und Margen.
Mit der Abgabe steigen nicht nur die Stückkosten, auch der administrative Aufwand nimmt zu. Wenn Erklärung, Abführung und Dokumentation je nach Kommune unterschiedlich geregelt werden, bringt das gerade für die Systemgastronomie Herausforderungen mit sich.
Auf der anderen Seite soll mit den Satzungen auch bewusst eine Lenkungswirkung erzielt werden. Wer auf Mehrwegverpackungen setzt, zahlt die Verpackungssteuer nicht. Damit wird die Abgabe auch zum strategischen Faktor und nicht nur zum Kostenpunkt.
Was jetzt auf die Branche zukommt
Die Verpackungssteuer entwickelt sich zum kommunalen Instrument. Gerade Systemgastronom:innen müssen sich auf unterschiedliche Rahmenbedingungen je nach Standort einstellen. Aber nicht nur die Komplexität nimmt zu. Unternehmer:innen müssen sich auch die Frage stellen, wie sie mit den zusätzlichen Kosten umgehen. Übernehmen sie diese selbst, geben diese an die Kund:innen weiter oder vermeiden diese durch Mehrwergsysteme.
Wer künftig erfolgreich wirtschaften will, muss nicht nur Preise, sondern auch Verpackung strategisch denken.
FAQ zur Verpackungssteuer in der Gastronomie
Was ist die Verpackungssteuer?
Die Verpackungssteuer ist eine kommunale Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die vorrangig im To-go-Geschäft erhoben wird.
Wer muss die Verpackungssteuer zahlen?
Gastronomiebetriebe, die Einwegverpackungen ausgeben, müssen die Abgabe zahlen. Oft über den Preis an die Kund:innen weitergegeben.
Wo gilt die Verpackungssteuer aktuell?
Aktuell unter anderem in Tübingen, Konstanz und Freiburg. Weitere Städte und Kommunen prüfen entsprechende Modelle.
Wie hoch ist die Verpackungssteuer?
Sie liegt meist bei 0,50 Euro pro Einwegverpackung bzw. -behälter oder-geschirr und 0,20 Euro pro Einwegbesteck oder vergleichbare Hilfsmittel.
Seit wann gibt es die Verpackungssteuer in Deutschland?
Tübingen hat die Steuer bereits zum 1. Januar 2022 eingeführt. Rechtliche Klarheit brachte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, das kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich erlaubt.
Ist die Verpackungssteuer umsatzsteuerpflichtig?
Ja, die Verpackungssteuer zählt zum Entgelt und unterliegt damit der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass zusätzlich 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Abgabe anfallen.
Warum wird die Verpackungssteuer erhoben?
Ziel ist es, Einwegmüll im öffentlichen Raum zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu fördern. Die Steuer soll einen finanziellen Anreiz schaffen, nachhaltigere Verpackungslösungen zu nutzen.
Gibt es eine einheitliche Verpackungssteuer in Deutschland?
Nein, derzeit gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Die Verpackungssteuer wird von einzelnen Kommunen erhoben, was zu regional unterschiedlichen Vorgaben führen kann. Für Betriebe mit mehreren Standorten bringt das mehr Komplexität und höheren Verwaltungsaufwand mit sich.
Wie wirkt sich die Verpackungssteuer auf Gastronomiebetriebe aus?
Sie führt zu höheren Kosten pro verkauftem Produkt und zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig zwingt sie Betriebe, ihre Preisgestaltung und Verpackungsstrategie zu überdenken.
Können Gastronomiebetriebe die Verpackungssteuer vermeiden?
Ja. In der Regel fällt die Steuer nicht an, wenn Mehrwegverpackungen verwendet werden. Viele Betriebe setzen daher verstärkt auf Mehrwegsysteme.
Welche Rolle spielt die EU bei der Verpackungsregulierung?
Parallel zur kommunalen Entwicklung arbeitet die EU an einer Verpackungsverordnung. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Was sollten Gastronomiebetriebe jetzt beachten?
Sie sollten lokale Regelungen genau prüfen, ihre Kalkulation anpassen und Mehrwegalternativen evaluieren. Besonders für die Systemgastronomie ist ein standortübergreifendes Konzept entscheidend.