Die Frage, ob ein Kaffee mit 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer belastet wird, beschäftigt Gastronomen seit Jahren. Denn die Abgrenzung zwischen Lieferung, sonstiger Leistung und Lebensmittel ist komplizierter, als man denkt. Nun könnte ein neues BFH-Urteil frischen Schwung in die Debatte bringen.
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