ETL ADHOGA GASTRObriefing mit Sonderausgabe zur aktuellen Corona-Rechtslage

Überblick behalten in teils widersprüchlicher Lage

01.12.2021

Erneut herrscht in Hotellerie und Gastronomie Verunsicherung angesichts der vierten Corona-Welle und beinahe täglich neuer Beschlüsse. Gemeinsam mit fast 400 Teilnehmenden präsentierte das GASTRObriefing von ETL ADHOGA in einer Sonderausgabe am 26.11.2021 ein Update über die jüngsten Maßnahmen. Dabei unterstrich die hohe Teilnehmerzahl die Unsicherheit und das Informationsbedürfnis der von Corona ohnehin gebeutelten Branche. Aus diesem Grund stellten sich ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl und der ETL-Arbeitsrechtsexperte Dr. Uwe Schlegel 45 Minuten lang den Fragen der Webinar-Teilnehmer und gaben einen Überblick über die derzeit geltenden Regeln.

Trotz der momentan „unübersichtlichen, teils widersprüchlichen Lage“ (Dr. Uwe Schlegel) und einer Kakophonie an Stimmen, die auf die Unternehmer einprasselten, gelte es, die Faktenlage herauszustellen, sich nicht an Spekulationen zu beteiligen und sich das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen zu lassen, betonte ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl. Im ersten Teil des GASTRObriefings gab Erich Nagl eine Einführung in den aktuellen Status Quo. Dabei präsentierte er eine historische Übersicht über die unterschiedlichen Corona-Hilfen der Bundesregierung.

Zudem griff Nagl die jüngst beschlossenen Änderungen bei Volumen, Voraussetzungen und Fristen der Hilfen auf, wobei er auf die Übersicht von ETL ADHOGA zu bestehenden Fristen verwies, die hier frei zur Verfügung steht. Einen besonderen Schwerpunkt legte Nagl dabei auf die FAQ der Überbrückungshilfe III Plus, in denen festgeschrieben ist, welche Ausgaben Unternehmer als „Corona-bedingte Umsatzrückgänge“ abschreiben lassen können (Vgl. Themenschwerpunkt GASTRObriefing #53).

Im zweiten Teil der Sonderausgabe des ETL ADHOGA GASTRObriefings gab Arbeitsrechtsexperte Dr. Uwe Schlegel ein Update über die aktuellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und deren Konsequenzen für die Betriebe. Ein Schwerpunkt war die sogenannte Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung, die einige Änderungen mit sich bringen wird. Vor allem die seit dem 24. November geltende 3G-Regelung für Arbeitnehmer sorgte im Anschluss für eine rege Interaktion mit den Teilnehmenden. Dabei bemühte sich Dr. Uwe Schlegel, bestmöglich Abhilfe bei herrschenden Unklarheiten und Widersprüchen zu schaffen. Angesichts der derzeitigen Lage sei jedoch kurzfristig mit weiteren Änderungen und neuen Regeln zu rechnen.

ETL ADHOGA, so Erich Nagl, wird „am Ball bleiben“ und die Branche über die aktuelle Faktenlage informieren. Schon am 07. Dezember lädt Nagl unter dem Titel Mise en Place – gemeinsam weiter zum Branchentalk, um gemeinsam die aktuelle Lage der Hotellerie und Gastronomie im zweiten Corona-Winter zu sondieren. Dabei sein lohnt sich!

Zur Sonderausgabe des GASTRObriefings kostenlos und in voller Länge

Zur Registrierung für den digitalen Branchentalk Mise en Place

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Aktuelles
01.12.2021

ETL ADHOGA GASTRObriefing mit Sonderausgabe zur aktuellen Corona-Rechtslage

Überblick behalten in teils widersprüchlicher Lage

Erneut herrscht in Hotellerie und Gastronomie Verunsicherung angesichts der vierten Corona-Welle und beinahe täglich neuer Beschlüsse. Gemeinsam mit fast 400 Teilnehmenden präsentierte das GASTRObriefing von ETL ADHOGA in einer Sonderausgabe am 26.11.2021 ein Update über die jüngsten Maßnahmen. Dabei unterstrich die hohe Teilnehmerzahl die Unsicherheit und das Informationsbedürfnis der von Corona ohnehin gebeutelten Branche. Aus diesem Grund stellten sich ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl und der ETL-Arbeitsrechtsexperte Dr. Uwe Schlegel 45 Minuten lang den Fragen der Webinar-Teilnehmer und gaben einen Überblick über die derzeit geltenden Regeln.

Trotz der momentan „unübersichtlichen, teils widersprüchlichen Lage“ (Dr. Uwe Schlegel) und einer Kakophonie an Stimmen, die auf die Unternehmer einprasselten, gelte es, die Faktenlage herauszustellen, sich nicht an Spekulationen zu beteiligen und sich das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen zu lassen, betonte ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl. Im ersten Teil des GASTRObriefings gab Erich Nagl eine Einführung in den aktuellen Status Quo. Dabei präsentierte er eine historische Übersicht über die unterschiedlichen Corona-Hilfen der Bundesregierung.

Zudem griff Nagl die jüngst beschlossenen Änderungen bei Volumen, Voraussetzungen und Fristen der Hilfen auf, wobei er auf die Übersicht von ETL ADHOGA zu bestehenden Fristen verwies, die hier frei zur Verfügung steht. Einen besonderen Schwerpunkt legte Nagl dabei auf die FAQ der Überbrückungshilfe III Plus, in denen festgeschrieben ist, welche Ausgaben Unternehmer als „Corona-bedingte Umsatzrückgänge“ abschreiben lassen können (Vgl. Themenschwerpunkt GASTRObriefing #53).

Im zweiten Teil der Sonderausgabe des ETL ADHOGA GASTRObriefings gab Arbeitsrechtsexperte Dr. Uwe Schlegel ein Update über die aktuellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und deren Konsequenzen für die Betriebe. Ein Schwerpunkt war die sogenannte Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung, die einige Änderungen mit sich bringen wird. Vor allem die seit dem 24. November geltende 3G-Regelung für Arbeitnehmer sorgte im Anschluss für eine rege Interaktion mit den Teilnehmenden. Dabei bemühte sich Dr. Uwe Schlegel, bestmöglich Abhilfe bei herrschenden Unklarheiten und Widersprüchen zu schaffen. Angesichts der derzeitigen Lage sei jedoch kurzfristig mit weiteren Änderungen und neuen Regeln zu rechnen.

ETL ADHOGA, so Erich Nagl, wird „am Ball bleiben“ und die Branche über die aktuelle Faktenlage informieren. Schon am 07. Dezember lädt Nagl unter dem Titel Mise en Place – gemeinsam weiter zum Branchentalk, um gemeinsam die aktuelle Lage der Hotellerie und Gastronomie im zweiten Corona-Winter zu sondieren. Dabei sein lohnt sich!

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