Steuertipp zum 18. Dezember

Neue Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025

18.12.2024

Ab dem 1. Januar 2025 steht das neue Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme wie Kassen, zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme vorzunehmen. Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen ist bis zum 31. Juli 2025 vorzunehmen. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Dies gilt ebenfalls für ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme. Die Mitteilung hat über das Programm „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle elektronisch an die Finanzverwaltung zu erfolgen.

Hinweis: Ausgenommen sind jedoch Taxameter und Wegstreckenzähler, die ohne eine technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden und für die die Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung (längstens bis 31. Dezember 2025) in Anspruch genommen wird.

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Hinweis: Ausgenommen sind jedoch Taxameter und Wegstreckenzähler, die ohne eine technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden und für die die Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung (längstens bis 31. Dezember 2025) in Anspruch genommen wird.