Steuertipp zum 10. Dezember

Bauantrag noch 2021 stellen und mit Sonderabschreibungen Steuern sparen

10.12.2021

Der Neubau von Mietwohnungen wird durch zeitlich befristete Sonderabschreibungen gefördert. Vermieter können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den drei folgenden Jahren zusätzlich zur 2 %-igen linearen Gebäudeabschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von jeweils 5 % der Bemessungsgrundlage geltend machen. In nur vier Jahren kann die neugebaute Mietwohnung damit insgesamt bereits zu 28 % abgeschrieben werden.

Hinweis: Wer diese Sonderabschreibung noch nutzen will, muss sich beeilen. Denn sie wird nur noch gewährt, wenn der Bauantrag bis zum 31. Dezember 2021 gestellt wird.

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Hinweis: Wer diese Sonderabschreibung noch nutzen will, muss sich beeilen. Denn sie wird nur noch gewährt, wenn der Bauantrag bis zum 31. Dezember 2021 gestellt wird.