Mini-Job & Midi-Job – Was ändert sich zum 1. Oktober 2022?

StB Martin Baumann, ETL ADHOGA Gmund a. Tegernsee in Foodservice Magazin, 10/2022

12.10.2022 — zuletzt aktualisiert: 21.11.2022

Besonders in der Gastronomie werden Mini-Jobber gern eingesetzt, denn aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten kann schnell auf kurzzeitige Personalengpässe durch Urlaubs- oder Krankheitszeiten reagiert werden. Ist der Arbeitsumfang größer, sind auch Midi-Jobber eine Alternative. In beiden Fällen müssen seit 1. Oktober 2022 erhöhte Verdienstgrenzen beachtet werden.

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Der BFH schafft damit Klarheit, dass Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat weiterhin in Höhe von 1 Prozent des abgerundeten fälligen Steuerbetrags zu entrichten sind, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird.
Der Mindestlohn wird zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro angepasst.
Steuertipp: Gesellschaftsverträge sollten bis Ende des Jahres überprüft werden.

Mini-Job & Midi-Job – Was ändert sich zum 1. Oktober 2022?

StB Martin Baumann, ETL ADHOGA Gmund a. Tegernsee in Foodservice Magazin, 10/2022
Veröffentlichung
12.10.2022 — zuletzt aktualisiert: 21.11.2022

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StB Martin Baumann, ETL ADHOGA Gmund a. Tegernsee in Foodservice Magazin, 10/2022

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