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Ist-Besteuerung für mehr Unternehmer möglich

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12.03.2020

Ist-Besteuerung für mehr Unternehmer möglich

Die monatlich oder auch quartalsweise an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer ist für Unternehmer ein wesentlicher Faktor bei der Liquiditätsplanung. Daher ist es wichtig zu wissen, wann Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Bei der Soll-Besteuerung sind die Umsätze nach vereinbarten Entgelten zu versteuern, bei der Ist-Besteuerung dagegen nach vereinnahmten Entgelten. Die Ist-Besteuerung schont die Liquidität, da die Umsatzsteuer nicht schon bei der Lieferung bzw. Leistungsausführung zu entrichten ist, sondern erst nach Bezahlung der Rechnung.

Die Ist-Besteuerung ist jedoch nur zulässig, wenn

  • der Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres nicht mehr als 600.000 Euro (bisher 500.000 Euro) betragen hat oder
  • der Unternehmer Freiberufler ist und nicht freiwillig bilanziert.

Tipp

Soll-versteuernde Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Jahr 2019 nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat, können zur Ist-Besteuerung wechseln. Sprechen Sie uns an, ob ein Wechsel zur Ist-Besteuerung beim Finanzamt beantragt werden sollte.

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