Dem Personalmangel entgegentreten

ETL ADHOGA GASTRObriefing mit Checkliste zum „ultimativen 450 EUR Vergütungspaket“

16.09.2021

450 Euro-Kräfte waren und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gastro-Branche. Aufgrund der speziellen rechtlichen Voraussetzungen dieses Angestelltenverhältnisses – Minijobber sind weder kranken- noch arbeitslosenversichert – litten geringfügig Beschäftigte jedoch in hohem Maße unter den Folgen der Corona-Pandemie. Beim Neustart der Gastronomie nach dem „Lockdown“ werden sie nun mehr denn je gebraucht. In Folge #45 des GASTRObriefings stellt ETL ADHOGA daher das „ultimative 450 EUR Vergütungspaket“ vor. Darin gibt es rechtliche Hinweise zu Bedingungen, Möglichkeiten und Fallstricken bei Minijobs. Darüber hinaus präsentieren Arbeitsrechtler Dr. Uwe Schlegel und der zertifizierte Fachberater für das Hotel- und Gaststättengewerbe und Steuerberater Christian Schindler aus der Lutherstadt Wittenberg wertvolle Tipps für Arbeitgeber, wie sie das Angestelltenverhältnis attraktiv und nachhaltig gestalten können – ein Fingerzeig auch für andere Branchen.

Im Gespräch mit ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl beleuchten Dr. Uwe Schlegel und Christian Schindler im GASTRObriefing, dem wöchentlichen Live-Update über Steuern, Recht und Unternehmensführung für das Gastgewerbe, die rechtlichen Rahmenbedingungen des in der Branche weit verbreiteten Beschäftigungsverhältnisses und formulieren wichtige Ratschläge für Arbeitgeber auf der Suche nach dringend benötigter Unterstützung.

Entstanden ist so eine „Checkliste“, die in sechs Punkten die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Regelungen für die Beschäftigung von 450 Euro-Kräften skizziert. Durch die Allgemeingültigkeit der Informationen fungiert die Checkliste auch als wertvoller Ratgeber für andere Branchen wie das Gesundheitswesen.

Zunächst bieten Schindler und Schlegel einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen eines 450 Euro-Jobs. Danach widmen sie sich allen Fragen rund um Lohn und Schicht, mit besonderem Augenmerk auf dem Zusammenhang zwischen Mindestlohn und maximaler Stundenanzahl des Minijobbers. Im Themenschwerpunkt „Benefits“ greifen die ETL-Experten Möglichkeiten und Vorgaben steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschläge auf und diskutieren weitere Anreize, mit denen Arbeitgeber über den Monatslohn hinaus Minijobs attraktiv gestalten können.

Darüber hinaus geht es vor allem um rechtliche Fallstricke und häufige Unklarheiten, etwa bei der Urlaubsregelung und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Des Weiteren erläutern Schinder und Schlegel, warum eine genaue Aufzeichnung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten unabdingbar ist, wie lange diese aufbewahrt werden sollte und was es mit dem „Phantomlohn“ auf sich hat. Zuletzt plädieren sie für Vorsicht bei der der Aufnahme mehrerer 450 Euro-Beschäftigungsverhältnisse von Seiten des Arbeitnehmers, da diese schnell ungewollt in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis münden könnten.

Weitere Informationen zum Urlaubsanspruch bei einem Arbeitgeber-Wechsel im laufenden Kalenderjahr, wieso die Überlassungsregelung bei einem gehobenen Mittelklassewagen nicht greift und welche geldlichen Obergrenzen für Benefits wie Dienstwohnung und Gutscheinen gelten, gibt es in der Aufzeichnung von #45 des ADHOGA GASTRObriefings.

Zur Aufzeichnung: https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing/

Zum Podcast: https://etl-adhoga-gastrobriefing.podigee.io/3-episode45

Zu allen Shownotes und Abbildungen: https://www.etl-adhoga.de/wp-content/uploads/sites/23/2021/09/2021-09-07_ETL_ADHOGA_GASTRObriefing.pdf

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Aktuelles
16.09.2021

Dem Personalmangel entgegentreten

ETL ADHOGA GASTRObriefing mit Checkliste zum „ultimativen 450 EUR Vergütungspaket“

450 Euro-Kräfte waren und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gastro-Branche. Aufgrund der speziellen rechtlichen Voraussetzungen dieses Angestelltenverhältnisses – Minijobber sind weder kranken- noch arbeitslosenversichert – litten geringfügig Beschäftigte jedoch in hohem Maße unter den Folgen der Corona-Pandemie. Beim Neustart der Gastronomie nach dem „Lockdown“ werden sie nun mehr denn je gebraucht. In Folge #45 des GASTRObriefings stellt ETL ADHOGA daher das „ultimative 450 EUR Vergütungspaket“ vor. Darin gibt es rechtliche Hinweise zu Bedingungen, Möglichkeiten und Fallstricken bei Minijobs. Darüber hinaus präsentieren Arbeitsrechtler Dr. Uwe Schlegel und der zertifizierte Fachberater für das Hotel- und Gaststättengewerbe und Steuerberater Christian Schindler aus der Lutherstadt Wittenberg wertvolle Tipps für Arbeitgeber, wie sie das Angestelltenverhältnis attraktiv und nachhaltig gestalten können – ein Fingerzeig auch für andere Branchen.

Im Gespräch mit ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl beleuchten Dr. Uwe Schlegel und Christian Schindler im GASTRObriefing, dem wöchentlichen Live-Update über Steuern, Recht und Unternehmensführung für das Gastgewerbe, die rechtlichen Rahmenbedingungen des in der Branche weit verbreiteten Beschäftigungsverhältnisses und formulieren wichtige Ratschläge für Arbeitgeber auf der Suche nach dringend benötigter Unterstützung.

Entstanden ist so eine „Checkliste“, die in sechs Punkten die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Regelungen für die Beschäftigung von 450 Euro-Kräften skizziert. Durch die Allgemeingültigkeit der Informationen fungiert die Checkliste auch als wertvoller Ratgeber für andere Branchen wie das Gesundheitswesen.

Zunächst bieten Schindler und Schlegel einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen eines 450 Euro-Jobs. Danach widmen sie sich allen Fragen rund um Lohn und Schicht, mit besonderem Augenmerk auf dem Zusammenhang zwischen Mindestlohn und maximaler Stundenanzahl des Minijobbers. Im Themenschwerpunkt „Benefits“ greifen die ETL-Experten Möglichkeiten und Vorgaben steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschläge auf und diskutieren weitere Anreize, mit denen Arbeitgeber über den Monatslohn hinaus Minijobs attraktiv gestalten können.

Darüber hinaus geht es vor allem um rechtliche Fallstricke und häufige Unklarheiten, etwa bei der Urlaubsregelung und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Des Weiteren erläutern Schinder und Schlegel, warum eine genaue Aufzeichnung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten unabdingbar ist, wie lange diese aufbewahrt werden sollte und was es mit dem „Phantomlohn“ auf sich hat. Zuletzt plädieren sie für Vorsicht bei der der Aufnahme mehrerer 450 Euro-Beschäftigungsverhältnisse von Seiten des Arbeitnehmers, da diese schnell ungewollt in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis münden könnten.

Weitere Informationen zum Urlaubsanspruch bei einem Arbeitgeber-Wechsel im laufenden Kalenderjahr, wieso die Überlassungsregelung bei einem gehobenen Mittelklassewagen nicht greift und welche geldlichen Obergrenzen für Benefits wie Dienstwohnung und Gutscheinen gelten, gibt es in der Aufzeichnung von #45 des ADHOGA GASTRObriefings.

Zur Aufzeichnung: https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing/

Zum Podcast: https://etl-adhoga-gastrobriefing.podigee.io/3-episode45

Zu allen Shownotes und Abbildungen: https://www.etl-adhoga.de/wp-content/uploads/sites/23/2021/09/2021-09-07_ETL_ADHOGA_GASTRObriefing.pdf