Niedrige Garantiezinsen und hohe Inflationsraten sprechen nicht unbedingt für Produkte der betrieblichen Altersversorgung. Die Sorge vor Altersarmut und staatliche Subventionen befeuern jedoch diesen Baustein der Altersvorsorge weiterhin, sei es als Angebot des Arbeitgebers oder durch den gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. In beiden Fällen sind die Beiträge beim ersten Arbeitsverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerfrei.
Wir sind für Sie da!
Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie suchen oder noch Fragen zum Artikel oder zu ETL ADHOGA? Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.