Ausblick 2024 – was ist sonst noch wichtig?

02.02.2024 — zuletzt aktualisiert: 19.03.2024

Fristen 2024
Auch im Jahr 2024 haben Steuerpflichtige mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen. Im Jahr 2024 sind zwei wichtige Fristen zu beachten. Bis spätestens 31. Juli 2024 müssen die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 abgegeben werden, die unter Mithilfe von Steuerberatern erstellt werden. Einen Monat später, d. h. bis 31. August 2024 sind die Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2023 einzureichen. Das gilt für alle Steuerpflichtigen, die diese selbst erstellen.

Auch Arbeitnehmer können verpflichtet sein, Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten, wenn sie nebenher noch weitere Einkünfte beziehen. Die festgesetzten Vorauszahlungen sind zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines jeden Jahres zu entrichten.
Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften sollten regelmäßig die gewählte Steuerklasse prüfen und gegebenenfalls wechseln. Die letzte Möglichkeit für einen Steuerklassenwechsel ist dabei der 30. November eines Jahres. Bis zu diesem Datum ist ein Wechsel noch für das laufende Jahr möglich. Doch auch vorher kann ein Wechsel sinnvoll sein.

Für Kapitalanleger ist der 15. Dezember 2024 wichtig. Anleger mit Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken können bis 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen und so Verluste und Gewinne aus verschiedenen Banken in ihrer Steuererklärung verrechnen.

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Aktuelles
02.02.2024 — zuletzt aktualisiert: 19.03.2024

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Fristen 2024
Auch im Jahr 2024 haben Steuerpflichtige mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen. Im Jahr 2024 sind zwei wichtige Fristen zu beachten. Bis spätestens 31. Juli 2024 müssen die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 abgegeben werden, die unter Mithilfe von Steuerberatern erstellt werden. Einen Monat später, d. h. bis 31. August 2024 sind die Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2023 einzureichen. Das gilt für alle Steuerpflichtigen, die diese selbst erstellen.

Auch Arbeitnehmer können verpflichtet sein, Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten, wenn sie nebenher noch weitere Einkünfte beziehen. Die festgesetzten Vorauszahlungen sind zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines jeden Jahres zu entrichten.
Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften sollten regelmäßig die gewählte Steuerklasse prüfen und gegebenenfalls wechseln. Die letzte Möglichkeit für einen Steuerklassenwechsel ist dabei der 30. November eines Jahres. Bis zu diesem Datum ist ein Wechsel noch für das laufende Jahr möglich. Doch auch vorher kann ein Wechsel sinnvoll sein.

Für Kapitalanleger ist der 15. Dezember 2024 wichtig. Anleger mit Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken können bis 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen und so Verluste und Gewinne aus verschiedenen Banken in ihrer Steuererklärung verrechnen.