Diesen Artikel anhören

Ausblick 2024 – was ist sonst noch wichtig?

Weiterlesen Den vollständigen Artikel direkt hier öffnen.

Wir sind für Sie da!

Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie suchen oder noch Fragen zum Artikel oder zu ETL ADHOGA? Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Schreiben Sie uns
Weitere interessante Artikel
Was 2026 für alle Steuerpflichtigen wichtig ist
Für Steuerpflichtige gibt es auch in 2026 einige Änderungen zu beachten. Vom steigenden Grundfreibetrag...
Was 2025 für alle Steuerpflichtigen wichtig ist
Was 2025 für alle Steuerpflichtigen wichtig ist
Schnelles Handeln gefragt: Wichtige Termine in 2024 nicht versäumen
Die letzten Wochen bis zum Jahreswechsel beinhalten immer auch noch einmal besonders relevante Fristen...

Ausblick 2024 – was ist sonst noch wichtig?

Aktuelles
02.02.2024 — zuletzt aktualisiert: 19.03.2024

Ausblick 2024 – was ist sonst noch wichtig?

Fristen 2024
Auch im Jahr 2024 haben Steuerpflichtige mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen. Im Jahr 2024 sind zwei wichtige Fristen zu beachten. Bis spätestens 31. Juli 2024 müssen die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 abgegeben werden, die unter Mithilfe von Steuerberatern erstellt werden. Einen Monat später, d. h. bis 31. August 2024 sind die Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2023 einzureichen. Das gilt für alle Steuerpflichtigen, die diese selbst erstellen.

Auch Arbeitnehmer können verpflichtet sein, Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten, wenn sie nebenher noch weitere Einkünfte beziehen. Die festgesetzten Vorauszahlungen sind zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines jeden Jahres zu entrichten.
Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften sollten regelmäßig die gewählte Steuerklasse prüfen und gegebenenfalls wechseln. Die letzte Möglichkeit für einen Steuerklassenwechsel ist dabei der 30. November eines Jahres. Bis zu diesem Datum ist ein Wechsel noch für das laufende Jahr möglich. Doch auch vorher kann ein Wechsel sinnvoll sein.

Für Kapitalanleger ist der 15. Dezember 2024 wichtig. Anleger mit Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken können bis 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen und so Verluste und Gewinne aus verschiedenen Banken in ihrer Steuererklärung verrechnen.