Die krankheitsbedingte Kündigung – (k)eine einfache Sache

Neue Experten-Kolumne „Alles was Recht ist“ der Cost & Logis mit dem ETL-Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl erschienen

02.05.2022

In Zeiten des Personalmangels, der insbesondere das Gastgewerbe momentan hart trifft, denken Arbeitgeber eher weniger über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach. „Es gibt jedoch Fälle, so der ETL Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel in der April-Ausgabe seiner gemeinsam mit Erich Nagl verantworteten Expertenkolumne „Alles was Recht ist“, „da muss sich auch der wohlmeinendste Arbeitgeber mit dem Gedanken befassen, wie er einen bislang bestehenden Arbeitsvertrag möglichst kostenschonend beenden kann. Die Krankheit eines Arbeitnehmers, allemal eine dauerhafte Erkrankung, scheint dabei zunächst ein einfacher Fall zu sein. Bei genauerer Betrachtung sieht die Sache in vielen Fällen leider ganz anders aus.“ In ihrem neuen Beitrag im renommierten Fachmagazin für die Hotellerie Cost & Logis gehen Dr. Uwe P. Schlegel und Erich Nagl, Leiter ETL ADHOGA, der Frage nach, ob und wann ein Arbeitgeber bei solchen „Problemfällen“ krankheitsbedingte Kündigungen aussprechen kann.

Dabei unterscheidet unser Kolumnist Dr. Uwe P. Schlegel paradigmatisch zwischen einem „guten“ Mitarbeiter, der natürlich hin und wieder krank wird und in aller Regel keine größeren Schäden beim betroffenen Arbeitgeber verursacht, und einem „bösen“ Kollegen, der statistisch auffällig erkrankt, wenn es in Richtung Wochenende geht, und den betroffenen Arbeitgeber zu kurzfristig notwendig werdenden Änderungen beim Dienstplan zwingt. Zieht der Arbeitgeber in letzteren Fällen eine Kündigung in Betracht, kann sich der Sachverhalt unter Umständen rechtlich komplizierter darstellen, als erhofft. Schließlich, betont Dr. Schlegel, mache es das Gesetz Arbeitgebern in Kleinbetrieben schwer, eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen. Zudem geht er auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts München ein, das entschieden hat, dass im Falle der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Medikamentenmissbrauchs die Grundsätze einer Kündigung wegen (krankheitsbedingter) Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses anzuwenden seien.

In seinem abschließenden Kommentar warnt ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe davor, trotz des momentanen Personalmangels zu wenig Obacht bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zu geben. Schneller, als einem lieb sein könne, hole man sich so „faule Äpfel“ in den Betrieb. „Ob Klein- oder Großbetriebe – diese von meinem Kollegen Dr. Uwe P. Schlegel ‚böse Arbeitnehmer‘ genannten Mitarbeiter kann sich im Gastgewerbe insbesondere in der momentanen Situation schlicht niemand leisten.“

Im führenden Fachmagazin für Entscheider aus der Hotellerie Cost & Logis widmen sich Dr. Uwe P Schlegel und Erich Nagl in ihrer Kolumne „Alles was Recht ist“ jeden Monat relevanten Themen für die Branche.

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