Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurde dieser in den letzten Jahren bereits mehrfach erhöht. Waren es in 2020 noch 9,35 Euro je Zeitstunde, so haben Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2021 bereits Anspruch auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. Und das ist noch nicht das Ende. Bis das gesetzlich festgelegte Ziel von 10,45 Euro Mindestlohn im Juli 2022 erreicht ist, werden zwei weitere Anpassungen folgen: zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro und zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro.
Vertragsanpassung durch höhere Mindestlöhne prüfen
Thomas Kunst, ETL ADHOGA Delitzsch für HDV-News, Frühjahr 2021