Bereits seit dem Jahr 2020 gibt es in Deutschland die Belegausgabepflicht. Somit sind auch Gastronomen dazu verpflichtet, einen Kassenbeleg an den Gast herauszugeben bzw. diesen elektronisch zur Verfügung zu stellen, der neben einer Transaktionsnummer weitere umfangreiche Angaben enthält. Bei vielen führte das zu Unverständnis, insbesondere aufgrund der Größe der Belege. Nunmehr darf der Unternehmer bestimmte Angaben auch in einem QR-Code darstellen.

Neue Angaben auf dem Kassenbeleg
StBin Andrea Popiesch, ETL ADHOGA Krefeld in foodservice, 09/2021
13.09.2021