Neue Angaben auf dem Kassenbeleg

StBin Andrea Popiesch, ETL ADHOGA Krefeld in foodservice, 09/2021

13.09.2021

Bereits seit dem Jahr 2020 gibt es in Deutschland die Belegausgabepflicht. Somit sind auch Gastronomen dazu verpflichtet, einen Kassenbeleg an den Gast herauszugeben bzw. diesen elektronisch zur Verfügung zu stellen, der neben einer Transaktionsnummer weitere umfangreiche Angaben enthält. Bei vielen führte das zu Unverständnis, insbesondere aufgrund der Größe der Belege. Nunmehr darf der Unternehmer bestimmte Angaben auch in einem QR-Code darstellen.

Weitere interessante Artikel
Neue eRechnungspflicht ab 2025 In Deutschland ist geplant, zum 1. Januar 2025 eine teilweise Pflicht...
Das Arbeitszeitrecht in Deutschland muss sich ändern. Das steht schon seit über vier Jahren fest. Im...
Verwendet ein Unternehmer Waren, die er im Rahmen seines Unternehmens erworben hat, für private Zwecke,...

Neue Angaben auf dem Kassenbeleg

StBin Andrea Popiesch, ETL ADHOGA Krefeld in foodservice, 09/2021
Veröffentlichung
13.09.2021

Neue Angaben auf dem Kassenbeleg

StBin Andrea Popiesch, ETL ADHOGA Krefeld in foodservice, 09/2021

Bereits seit dem Jahr 2020 gibt es in Deutschland die Belegausgabepflicht. Somit sind auch Gastronomen dazu verpflichtet, einen Kassenbeleg an den Gast herauszugeben bzw. diesen elektronisch zur Verfügung zu stellen, der neben einer Transaktionsnummer weitere umfangreiche Angaben enthält. Bei vielen führte das zu Unverständnis, insbesondere aufgrund der Größe der Belege. Nunmehr darf der Unternehmer bestimmte Angaben auch in einem QR-Code darstellen.